Justizministerin Beate Meißner stellt den Entwurf des Staatsvertrags über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder vor.
Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Hochrisikofällen nach dem Gewaltschutzgesetz und im Kindschaftsrecht geschaffen werden.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll dazu beitragen, den zivilrechtlichen Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt zu stärken und gerichtliche Schutzanordnungen wirksamer durchzusetzen. Nach derzeitiger Planung des Bundes sollen die entsprechenden Regelungen Anfang des zweiten Quartals 2027 in Kraft treten.