In einer Betreuungsverfügung kannst du eine Person benennen, die im Ernstfall vom Gericht als dein Betreuer eingesetzt wird. Ernstfall bedeutet, dass du deine geschäftlichen Angelegenheiten wie Finanzen oder Miete nicht mehr selbst regeln kannst, zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht werden Betreuer vom Betreuungsgericht überprüft, ob sie in deinem Sinne handeln. Ohne Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung entscheidet das Gericht, wer deine Angelegenheiten regelt – das kann auch jemand sein, den du vielleicht gar nicht kennst.